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   BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93   

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https://dejure.org/1993,7927
BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93 (https://dejure.org/1993,7927)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1993 - 4 StR 596/93 (https://dejure.org/1993,7927)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1993 - 4 StR 596/93 (https://dejure.org/1993,7927)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung eines verjährten strafbaren Verhaltens

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93
    Zugunsten des Angeklagten ist deshalb davon auszugehen, daß er die Tochter seiner Lebensgefährtin vor dem 15. Mai 1987 in der unter Nummer 3 der Urteilsgründe beschriebenen Weise sexuell mißbraucht hat (vgl. BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 07.01.1988 - 4 StR 669/87

    Zur Möglichkeit des Freispruchs bei nicht erwiesenen Einzelakten einer

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93
    Löst aber das Urteil den Fortsetzungszusammenhang durch die Verurteilung wegen einzelner selbständiger Taten auf, so ist wegen der nicht erwiesenen Taten freizusprechen; andernfalls wäre der Eröffnungsbeschluß insoweit nicht erschöpft (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 4 m.w.N.).
  • BGH, 31.05.1988 - 5 StR 196/88

    Unterbrechung der Verjährung durch eine nach § 78a des Strafgesetzbuchs geeignete

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93
    Da jede Gesetzesverletzung ihrer eigenen Verjährung unterliegt (BGHR StGB § 78 Abs. 1 Tat 1), steht in allen drei Fällen das tateinheitliche Zusammentreffen mit einem nicht verjährten Verstoß gegen § 176 StGB bzw. § 178 StGB dem Eintritt der Verjährung nicht entgegen.
  • BGH, 31.08.1987 - 4 StR 435/87

    Eintritt von Strafverfolgungsverjährung - Unterbrechung einer Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93
    Zugunsten des Angeklagten ist deshalb davon auszugehen, daß er die Tochter seiner Lebensgefährtin vor dem 15. Mai 1987 in der unter Nummer 3 der Urteilsgründe beschriebenen Weise sexuell mißbraucht hat (vgl. BGHSt 18, 274; BGHR StGB § 78 Abs. 3 Fristablauf 1).
  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 507/93

    Strafschärfende Berücksichtigung verjährten Tatverhaltens

    Auszug aus BGH, 03.11.1993 - 4 StR 596/93
    Zwar darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm jedenfalls nicht dasselbe Gewicht zu wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (vgl. BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - m.w.N.).
  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Zwar können auch verjährte Tatteile bei der Strafzumessung zu Lasten des Angeklagten Berücksichtigung finden; ihnen kommt jedoch grundsätzlich ein geringeres Gewicht als verfolgbaren Delikten zu (Senatsbeschluß vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93; BGH, Beschluß vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93).
  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

    Da ihre Begehung aber - für sich genommen - nicht mehr dazu führen kann, auf sie eine Verurteilung zu setzen, dürfen derartige Taten auch mittelbar nicht, etwa im Rahmen der Strafzumessung für nichtverjährte Taten, ihrer vollen Schwere nach zu Lasten des Betreffenden gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 14. Juli 1993 - 5 StR 159/93 -, vom 8. September 1993 - 5 StR 507/93 - und vom 3. November 1993 - 4 StR 596/93).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.1997 - Ss 118/96
    Zwar darf ein strafbares Tatverhalten auch dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn es verjährt ist; jedoch kommt ihm nicht dasselbe Gewicht zu wie die Anlastung der den Schuldspruch tragenden Tatschuld (zu vgl. z.B. BGH bei Detter, NStZ 93, 475, Nr. 12; NStZ 94, 476, Nr. 6; BGH, Beschl. v. 8. September 1993 - 5 StR 507/93 -, 3. November 1993 - 4 StR 596/93 und 14. November 1995 - 1 StR 413/95 -).
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